Nein? Dann sind Sie damit nicht alleine
Viele gesetzlich versicherte Patienten wissen nämlich nicht, wie viel Geld der Arzt für eine Behandlung bekommt und welche Diagnosen und Leistungen er letztendlich mit der Krankenkasse abrechnet. Denn im Gegensatz zu Privatversicherten, die eine Rechnung bekommen, welche sie selbst bei der Kasse einreichen müssen, rechnen Ärzte und Krankenhäuser bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse ab. Doch auch gesetzlich Versicherte können einen Überblick über Ihre Arztkosten beantragen: die sogenannte Patientenquittung.
Die Patientenquittung schafft Kostentransparenz
Diese Quittung listet alle vom Arzt erbrachten Leistungen auf – kurz und übersichtlich. Dadurch bekommen Sie einen gegliederten Überblick über alle entstandenen Kosten, aber auch über Ihre Krankengeschichte und die gestellten Diagnosen. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich direkt im Anschluss an die Behandlung eine sogenannte Tagesquittung ausstellen lassen oder ob sie nach dem abgelaufenen Abrechnungsquartal die Quittung erhalten möchten. Für die Quartalsquittung wird eine Aufwandsentschädigung von einem Euro erhobenen, sowie eventuell anfallende Versandkosten berechnet, falls Sie diese auf dem Postweg erhalten möchten. Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie bis zu zwei Wochen nach der abgeschlossenen Behandlung entscheiden, ob Sie eine Patientenquittung wünschen. Auch hier können eventuell Versandkosten anfallen, wenn Sie Ihre Quittung nicht direkt am Entlassungstag entgegen nehmen.
Patientenquittung über die Krankenkasse erhalten
Einige Krankenkassen wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse oder die Barmer GEK bieten Ihren Mitglieder an, die Patientenquittung online zu beantragen. Man muss sich dort einmalig registrieren um den Online-Service, der noch weitere Vorteile bereithält, nutzen zu können. Die Quittung wird Ihnen jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen per Post zugeschickt. Hier aufgelistet sind alle Leistungen und Kosten, welche Sie in den letzten 18 Monaten in Anspruch genommen haben, sowie auf Wunsch die gestellten Diagnosen. Enthalten sind alle Arzt- und Zahnarztbesuche, die länger als ein halbes Jahr zurückliegen, da die Kassenärztlichen und -zahnärztlichen Vereinigungen die Abrechnungsdaten erst sechs bis neun Monate nach der Behandlung zur Verfügung stellen.
Rechtliche Grundlage
Die Grundlage der Patientenquittung ist das 2003 eingeführte GKV-Modernisierungsgesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Nach § 305 Abs. 2 SGB V können Sie diese Quittung in verständlich Form vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus erstellen lassen.
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